Informationen

für Jugendämter

 

Unser Entgeltsatz für das Jahr 2024 beträgt 233,41 €

Wir können bis zu 30 Kinder und Jugendliche im Alter von 5 – 18 Jahren aufnehmen. Unsere besonderen Schwerpunkte liegen in der heil- und sportpädagogischen Förderung vernachlässigter Kinder und in der fachgerechten Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen und Störungen.

 

Aufnahmeverfahren

Von Kindern und Jugendlichen, die bereits in therapeutischer oder psychiatrischer Behandlung waren, benötigen wir einen fachärztlichen Bericht. Anhand dieses Berichtes prüfen wir mit unserem beratenden Kinder- und Jugendpsychiater unsere Aufnahmemöglichkeiten.

Der Facharzt teilt uns seine Einschätzung und Empfehlung mit.

Eine Aufnahme ist nicht möglich bei:

  • physischen Einschränkungen und Behinderungen,
  • psychischen Einschränkungen wie Psychosen,

  • erheblichen externalisierenden aggressiven Verhaltensweisen oder
  • Drogenabhängigkeit.

Sehen wir eine Aufnahmemöglichkeit, soll eine gegenseitige Vorstellung bei uns oder am derzeitigen Aufenthaltsort des Kindes stattfinden.

Ein Probewohnen kann – besonders für Jugendliche – angeboten werden.